whk1700/26. 10. 2000
Rentenreform verschlimmert Bedrohung HIV-Positiver
whk: AIDS-Kranke bei Rentenreform nicht weiter ignorieren
In der Sachverständigenanhörung zum Erwerbsminderungsrentengesetz (EMRG) bestätigte der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. (VdK) ausdrücklich, daß ein "Bestandsschutz" der jetzigen BU-Renten nur für 40jährige und ältere HIV-Positive und AIDS-Kranke völlig unzureichend ist. Daß über die Hälfte der in Deutschland an HIV und AIDS Erkrankten unter 40 ist, wurde so Rot-Grün und Schwarz-Gelb nochmals in Erinnerung gerufen. Dennoch wurden entsprechende Änderungsanträge in der gestrigen Beratung nicht eingebracht. Dazu erklärt das whk:
Gemäß Koalitionsentwurf soll es eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" für 39jährige und Jüngere nicht mehr geben; gerade in dieser Altersgruppe aber befinden sich die meisten der auf Frührente angewiesenen HIV-Positiven und AIDS-Kranken. Noch schlimmer: Positive und Kranke, die weniger als 8, aber mindestens 6 Stunden arbeiten können und "konkret betrachtet" bislang Anspruch auf eine EU-Rente hatten, gehen künftig völlig leer aus. An den Rand der Kriminalisierung treiben Rot-Grün und Schwarz-Gelb schließlich die Immungeschwächten, die wegen ihrer altersbedingt regelmäßig niedrigen Renten auf Hinzuverdienstmöglichkeiten existentiell angewiesen sind. Durch § 96 a Abs. 1a EMRG-Entwurf wird die bestehende, unzureichende Hinzuverdienstregelung noch unzumutbar und folgenreich verschärft. Abschläge von bis zu 10,8 % schließlich werden diese Menschen zusätzlich in die Verarmung treiben.
Das whk fordert die Bundestagsparteien auf, nach zweijähriger Bedenkzeit hier endlich brauchbare Alternativformulierungen zu realisieren.