whk0107/07.02.2007
Mannesmann-Prozeß: CareChild kassiert
Dubiose rechte "Kinderschützer"-Sekte bekam vom Landgericht Düsseldorf 5.000 Euro zugesprochen / whk fordert Revision der Entscheidung
In einer Pressemitteilung vom heutigen Tage teilte das Landgericht Düsseldorf mit, an welche Vereine und Initiativen welche Beträge aus den Geldauflagen für die im "Mannesmann-Prozeß" angeklagten Manager verteilt worden sind. Unter ihnen befindet sich auch der angebliche Kinderschützer-Verein CareChild e.V. Hierzu erklärt die AG Schwulenpolitik des whk:
Daß die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf in ihrer Entscheidung vom 5. Februar 2007 unter anderem dem Münsteraner Verein "CareChild e.V." einen vierstelligen Betrag zusprach, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Menschen und Organisationen, die sich seriös dem Kinderschutz und dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder widmen.
Dieser Entscheidung kann nur völlige Unkenntnis der tatsächlichen Praxis dieses als gemeinnützig eingestuften Vereins zugrunde liegen, der jedoch gerade beim Landgericht Düsseldorf aus diversen Verfahren nur zu bekannt ist. Eines seiner Grundprinzipien ist die Denunziation meist im Internet aktiver Diskutanten, Webseiten-Betreibern, von Politikern, Journalisten, Redaktionen, Sexualforschern und Literaten, die CareChild für selbst pädophil veranlagt oder solidarisch mit "Kinderfickern" hält oder die auch nur Zweifel hegen an der Sinnhaftigkeit der aktuellen "Kinderschänder"-Hysterie. Betroffene werden als "pädokriminell", "pädogestört", "genetische Fehlproduktion" oder "defekte Personen" tituliert, andere was infolge Namensgleichheit auch schon Unbeteiligte traf angeschwärzt bei Vermietern, Arbeitgebern, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien oder angezeigt.
Über CareChild aktenkundig und von Richtern des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigt ist beim Landgericht Düsseldorf vieles. So eine nach dem Vorbild rechter Gruppierungen geführte, unter anderem mit Europaparlamentariern und Bundestagsabgeordneten besetzte schwarze Internet-Liste, auf welcher ehrabschneidend sogar akademische Grade und Berufe der Betroffenen als sogenannte gekennzeichnet wurden. Ein Berufungsurteil des 15. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom Mai 2006 (Az. I-15 U216/05; 12 O 504/04) enthält auch den Passus, daß der Vereinsvorsitzende "z.B. Pädophile mit Schmeißfliegen vergleicht und deren Vernichtung favorisiert".
Zur Praxis der Entmenschung seiner Gegner hatte er sich bereits am 7. Mai 2002 im Gießener Anzeiger bekannt: "Wir setzen uns nicht mit Personen wir bezeichnen sie nicht als Menschen auseinander, die eine schwere pathologische Persönlichkeitsstörung haben." Auch vor offenen Rechtsbrüchen schreckt der Verein nicht zurück, der in Person des Vorsitzenden mehrfach wegen Verleumdung und Beleidigung vor Gericht stand und, so die Verfahren nicht in Vergleiche mündeten, auch rechtskräftig verurteilt wurde.
Eine Recherche im hauseigenen Archiv, Nachfragen bei seriösen Kinderschutzvereinen oder eine simple Suchanfrage im Internet, wo inzwischen sogar Indizien für eine sektenartige Struktur des CareChild e.V. diskutiert werden, hätte einen solchen Affront leicht verhindern können. Ausgehend von einem Gericht, muß er seitens der davon Betroffenen als Quasi-Legitimation der beschriebenen undemokratischen Vereinspraxis empfunden werden.
Das whk fordert die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf vor diesem Hintergrund auf, ihre Entscheidung vom 5. Februar 2007 hinsichtlich des Vereins CareChild e.V. zu revidieren und das ihm zugesprochene Geld gegebenenfalls zurückzufordern.*
Korrektur, 07.02.2007, 23.54 Uhr: Im Vortext zu dieser Pressemitteilung war ursprünglich von "verurteilten" statt richtigerweise "angeklagten" Managern die Rede. Ein Urteil wurde jedoch wegen Verfahrenseinstellung gegen Geldauflagen nicht gesprochen. Wir bitten um Entschuldigung für das Versehen.