Mitteilungen des whk März/April 2002
Es soll mal wieder nichts kostenAm 8. Februar sandten Astrid Keller und Dirk Ruder im Namen des whk einen Offenen Brief an den Bundeskanzler, die Bundesministerin der Justiz, die Vorsitzenden sowie die rechtspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag. Er trägt folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren, Pressemeldungen vom Anfang des Monats zufolge plant die Koalition eine umfassende rechtliche Rehabilitierung von während des Nationalsozialismus nach den §§ 175, 175a Verurteilten sowie Deserteuren der Wehrmacht. Das whk begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.
Das whk ist sich aber auch der Tatsache bewußt, daß dieser Schritt für die Bundesrepublik fast 53 Jahre zu spät erfolgt Jahre, in denen die Masse der Täter juristisch weitgegend unbehelligt blieb, Pensionen bezog und bezieht sowie im Staate BRD wieder zu Ämtern bis hinauf zum Ministerpräsidenten gelangte. Als prominentes Beispiel soll der an Todesurteilen gegen Deserteure beteiligte Marinerichter Hans Filbinger genügen. Bis heute beziehen ehemalige Wehrmachts- und SS-Angehörige auch im Ausland Renten aus der Bundesrepublik, während jene, die sich dem Vernichtungskrieg entzogen oder widersetzten, weiter als vorbestrafte Verräter gelten. Das ist eine Schande.
Im Hinblick auf die wegen homosexueller Handlungen Verurteilten möchten wir zugleich daran erinnern, daß ein demokratischer Staat andere Möglichkeiten gehabt hätte. So bewertete die DDR den von den Nazis verschärften §175 von Beginn an als NS-typisches Unrecht und kehrte zur Fassung der Weimarer Republik zurück. In der sich gegenüber der DDR stets als Rechtsstaat darstellenden Bundesrepublik hingegen wurde 1957 sogar legitimiert durch das Bundesverfassungsgericht und von Bundesregierungen mitgetragen der NS-Paragraph nicht entschärft, sondern bis zu seiner ersten Liberalisierung 1969 unverändert beibehalten. Die DDR hatte ihren §175 schon im Jahr zuvor abgeschafft. In der BRD dagegen wurden nach dem übernommenen Nazi-Paragraphen bis 1969 zehntausende Männer abgeurteilt. Es sind Fälle bekannt, in denen Homosexuelle das KZ überlebten und anschließend, noch mehrmals wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht verurteilt, bis zu fünf Jahren in bundesdeutschen Gefängnissen und Zuchthäusern einsaßen, so der Historiker Hans-Georg Stümke 1989.
Die Bundesrepublik Deutschland, die die Rechtsnachfolge des Dritten Reiches antrat, hat folglich noch eine gewaltige historische Schuld abzutragen. Nicht nur Rehablilitierung, sondern auch materielle Entschädigung der individuellen Opfer wären ihre mindeste moralische Pflicht. Das whk fordert hier die Konsequenzen zu ziehen aus einer Rede, die der Bundesaußenminister Joseph Fischer heute vor 18 Jahren, am 8. Februar 1984, als Abgeordneter der Fraktion DIE GRÜNEN hielt und worin er sagte: Auch gibt es da eine weitere Bringschuld: die materielle Entschädigung der überlebenden Opfer mit dem Rosa Winkel und die historische Würdigung des Leids der Homosexuellen in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Das Bundestagsprotokoll vermerkt dazu: Beifall bei den GRÜNEN und der SPD Zuruf von der CDU/CSU: Eine Schmierenkomödie!
Zu dieser historischen Pflicht gehört es nach Ansicht des whk auch, die Nachkriegsopfer des NS-Paragraphen im selben Schritt zu rehabilitieren und zu entschädigen. In dieser Frage kann es keinen Kompromiß geben: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bliebe eine Farce, würden zwar die NS-Opfer des Paragaphen 175 rehabilitiert und entschädigt, nicht jedoch die BRD-Opfer desselben Nazi-Paragraphen. Das von einem solchen Akt ausgehende politische Signal wäre verheerend: Verurteilungen nach übernommenen Nazi-Gesetzen, welche die Bundesregierung und der Bundestag heute als Unrecht anerkennen, wären im demokratischen Staat nach dieser Logik kein Unrecht gewesen.
Das wissenschaftlich-humanitäre komitee fordert Sie hiermit eindringlich auf, alle durch die NS-Justiz und die Strafverfolgungsbehörden der BRD erfolgten Verurteilungen nach den Paragraphen 175, 175a pauschal aufzuheben und deren Opfer auch die der Nachkriegszeit unverzüglich umfassend zu rehabilitieren und sie bzw. ihre noch lebenden Angehörigen angemessen zu entschädigen. Diese Forderung betrifft auch die nach der liberalen Fassung des §175 StGB der DDR Verurteilten.
Was Unrecht ist, muß rechtskräftig bleiben
Auf den Offenen whk-Brief antwortete mit Schreiben vom 18. Februar der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler, man komme dessen Forderungen mit unserem kürzlich eingebrachten Koalitionsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege weit entgegen. Die bisherige vielfach als diskriminierend empfundene (!) Einzelfallprüfung vor Aufhebung entsprechender Urteile entfällt damit. Jedoch: Eine Aufhebung von nachkonstitutionellen Urteilen nach §175, 175a Nr. 4 StGB mußte aus verfassungsrechtlichen Gründen unterbleiben. Der Gewaltenteilungsgrundsatz gestattet es dem Gesetzgeber nicht, Entscheidungen einer anderen Staatsgewalt aufzuheben. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, daß Gesetze, die rückwirkend in die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen eingreifen, den Grundsatz der Gewaltenteilung berühren (BVerfGE 72, 302, 328). Einer Aufhebbarkeit nachkonstitutioneller Urteile durch Gesetz steht ferner das zur Gewährleistung von Rechtssicherheit verpflichtende Rechtsstaatsprinzip entgegen. Stünden rechtskräftige Urteile zur Disposition des Gesetzgebers, so wäre die Sicherheit des Rechts nicht mehr gewährleistet. Hier endet die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
Im Klartext: Zu Unrecht erklärte NS-Paragraphen sind, sobald als Recht eines Rechtsstaates angewandt, kein Unrecht mehr. Der Gesetzgeber des Rechtsnachfolgers des Dritten Reiches darf Entscheidungen einer anderen Staatsgewalt deren Nachfolge sie stets für sich reklamierte zwar für ungültig erklären, nicht aber seine eigenen Unrechtsurteile, die einem mit dem NS-Paragraphen identischen Gesetzestext folgten.
Nun könnte sich der Bundestag ob dieser aparten Verfassungsauslegung per Erklärung zumindest von den Nachkriegsurteilen klar distanzieren und deren Opfern Entschädigungen zuerkennen. Das aber würde Geld kosten viel Geld. Doch zur vom whk geforderten Entschädigung von Wehrmachts-Deserteuren sowie Opfern des §175, mindestens derer im Dritten Reich, enthält das Schreiben wohlweislich kein einziges Wort.
Die Fraktionsvorsitzende der Bündnis-Grünen, Kerstin Müller, hat hingegen laut Schreiben vom 21. Februar den whk-Brief mit Interesse zur Kenntnis genommen. Weitere Antwortschreiben gingen bisher nicht ein.
Alles nur zu Ihrer Sicherheit
Im Februar 2002 kritisierte Horst Reulecke, Ex-Homo-Beauftragter der Kölner Polizei, in der Box seine frühere Dienstelle, so auch das Agieren bei den Saunarazzien im Januar 2001. Mit e-Mail vom 18. Februar antwortete die Kölner Polizei auf eine via Gigi gestellte Anfrage der whk-AG Schwulenpolitik: Herr Reulecke schied Ende des Jahres 2001 aus persönlichen Gründen aus dem Amt des Ansprechpartners für gleichgeschlechtliche Lebensweisen aus. In dieser Funktion war er interner Ansprechpartner für Polizeibedienstete Herr Reulecke hatte in seiner Funktion jederzeit ein uneingeschränktes Vortragsrecht sowohl bei Polizeipräsident Roters als auch bei dessen Nachfolger Polizeipräsident Steffenhagen. Bei Sachverhalten allerdings, die zum Aufgabenbereich seiner damaligen Dienststelle, dem Kommissariat 61 (Vorbeugung Kriminalität) gehören, mußte auf die Einhaltung des Dienstweges geachtet werden. Zu diesem Aufgabenbereich gehört auch die Prävention vor anti-schwuler Gewalt in der Öffentlichkeit. In der Registrierung Schwuler bei den Razzien am 19. Januar 2001 sieht die Behörde eine rechtmäßige Identitätsfeststellung, die auf einer strafprozessualen Rechtsnorm basiert und der Sicherung eines rechtsstaatlichen Strafermittlungsverfahrens dient. Diese sei von einer rechtswidrigen Maßnahme zu unterscheiden. Der Vorwurf, eine Zusammenarbeit mit der Szene fände nicht statt, entbehre jeder Grundlage. Es gebe nach wie vor Kontakte und gemeinsame Arbeitskreise mit dem LSVD, dem Schwulen Überfalltelefon, der Aids-Hilfe und der schwulen Prävention des Gesundheitsamtes der Stadt Köln. (vgl. Gigi Nr. 14, S. 10f.)
Wie die Karnickel
Betreffend die Kriminalisierung schwuler Cruisingtreffs in Baden-Württemberg (vgl. Gigi Nr. 16, S. 37f.) baten die AG Schwulenpolitik und Gigi verschiedene Gruppen im Raum Heidelberg um Stellungnahmen. Nicht antworteten: LSVD Heidelberg, örtliche Aidshilfe, SM-Gruppe Schlagseite, der Heidelberger Ansprechpartner der Bundesarbeitsgemeinschaft schwule Juristen, der Landesverein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter AlsPol sowie die Stuttgarter Ansprechpartnerin bei der Polizei. Auch eine der Gigi-Redaktion vom Bund lesbischer und schwuler JournalistInnen (BLSJ) mehrfach angekündigte Stellungnahme blieb aus.
Den Volksschädlingen zum 65.
Zu Ärgernissen im Düsseldorfer Norden rechnet Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) schwule Nacktbader am Angermunder See. Mit 1.000 Euro Strafe und ggf. Einleitung von Ordungswidrigkeitsverfahren will das Ordnungsamt laut Queer ab diesem Sommer gegen jene vorgehen, die sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit begehen. Bekannt wurde dies durch einen Bericht der Rheinischen Post vom 5. Februar. Schwulen Badegäste sollten sich lieber nach Berlin verlegen, Düsseldorf müsse kein Highlight von rosa Internetseiten sein, hatte Erwin beim Neujahrsempfang gesagt. Das im Stadtrat die PDS vertretende Mitglied des whk-Rheinland Frank Laubenburg dazu am 7. Februar in einer Presseerklärung: Kürzlich habe ich den OB darauf hingewiesen, daß sich in diesem Jahr die NS-Razzien gegen Düsseldorfer Homosexuelle zum 65. Mal jähren und ein Gedenken notwendig sei. Erwin hat das offenbar so verstanden, daß er eine Wiederholung plant.
www.whk.de
Seit Ende Januar existiert wieder eine whk-Homepage. Neben Presseerklärungen und bisherigen Aktivitäten sind dort u.a. Dokumente zur Vorgeschichte, Briefwechsel mit Ministerien, Institutionen wie Redaktionen und Presseratseingaben zu finden. Die Rubrik Sex & Crime dokumentiert alle juristischen Verfahren, die politische Gegner seit 1998 gegen whk und Gigi anstrengten.